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   VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11   

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https://dejure.org/2011,28176
VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11 (https://dejure.org/2011,28176)
VK Bund, Entscheidung vom 07.04.2011 - VK 3-25/11 (https://dejure.org/2011,28176)
VK Bund, Entscheidung vom 07. April 2011 - VK 3-25/11 (https://dejure.org/2011,28176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gut einzuschätzende Erfolgsaussichten sind auch zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11
    Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.

    Nicht erfolgreich war der Nachprüfungsantrag im Verfahren VK 3-135/10, soweit er sich auch auf die neue gesetzliche Vorgabe in § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V bezieht, wonach beim Abschluss von Rabattverträgen der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen ist.

    (2) Soweit die Antragstellerin im Verfahren VK 3-135/10 geltend gemacht hatte, der Vorgabe des neuen § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V sei nicht entsprochen worden, so wurde der Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 1. Februar 2011 zurückgewiesen.

    Hinsichtlich aller anderen Wirkstoffe teilten die Ag mit Schreiben vom 9. Februar 2011 allen Bietern mit, im Hinblick auf die Beschlüsse der erkennenden Vergabekammer vom 1. Februar 2011 (VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10) sowie des am 31. Januar 2011 zur Anhörung versandten BMG-Entwurfs der 5. Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung das Vergabeverfahren in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.

    Die Ag hätten die Vorgaben der Vergabekammer des Bundes aus den Beschlüssen VK 3-126/10 und VK 3-135/10 nicht in vergaberechtskonformer Weise umgesetzt.

    Die anderslautenden Gründe der Vergabekammer im Verfahren VK 3-135/10 könnten nicht überzeugen.

    Hinsichtlich des Ein-Partner-Modells sei auf den insoweit bestandskräftigen Beschluss VK 3-135/10 zu verweisen.

    Die Ag haben klargestellt, dass die Angebote in jeder Umsetzungsquotenstaffel auskömmlich zu sein haben, auch dies ein Petitum der Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10.

    Was die Vorgabe der Förderung der Anbietervielfalt, § 130 a Abs. 8 SGB V, anbelangt, so ist auf die bestandskräftige Entscheidung VK 3-135/10 zu verweisen.

  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11
    Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.

    Hinsichtlich aller anderen Wirkstoffe teilten die Ag mit Schreiben vom 9. Februar 2011 allen Bietern mit, im Hinblick auf die Beschlüsse der erkennenden Vergabekammer vom 1. Februar 2011 (VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10) sowie des am 31. Januar 2011 zur Anhörung versandten BMG-Entwurfs der 5. Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung das Vergabeverfahren in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.

    Die Ag hätten die Vorgaben der Vergabekammer des Bundes aus den Beschlüssen VK 3-126/10 und VK 3-135/10 nicht in vergaberechtskonformer Weise umgesetzt.

    Die Ag haben klargestellt, dass die Angebote in jeder Umsetzungsquotenstaffel auskömmlich zu sein haben, auch dies ein Petitum der Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10.

    Die Antragstellerin im Verfahren VK 3-126/10 war beispielsweise der Auffassung, dass ein Ausschreibungsbeginn Anfang ... ausreichend wäre, um den Vertragsbeginn zum ... sicherzustellen.

  • VK Bund, 29.01.2009 - VK 3-197/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11
    Hinsichtlich der Verteilung der Nachfragevolumina auf die neuen N- Packungsgrößen und der von der ASt geforderten Angabe entsprechender Zahlen durch die Ag ist beispielsweise auf den Beschluss der erkennenden Kammer im Verfahren VK 3-197/08 zu verweisen, wo bereits entschieden wurde, dass es eine Verpflichtung der Ag zur Vorlage von Zahlenmaterial nur geben kann, soweit derartiges Material überhaupt vorhanden ist.
  • VK Bund, 17.03.2011 - VK 3-159/10
    Auszug aus VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11
    Dieses Vorgehen stand jedoch im Widerspruch zu den Informationen, die den Bietern im Fragen- und Antwortkatalog gegeben worden waren, so dass diejenigen Bieter, die im Vertrauen auf die Antworten der Ag in einigen Umsetzungsquoten ganz offensichtlich nicht auskömmlich geboten hatten, da sie der Auffassung waren, stattdessen eine positive Erfüllungsprognose geliefert zu haben, sich zu Unrecht auf der dritten Wertungsstufe ausgeschlossen sahen (vgl. hierzu die Verfahren zu den Aktenzeichen VK 3-159/10, VK 3-162/10, VK 3-171/10, VK 3-156/10, VK 3-153/10).
  • VK Bund, 10.02.2011 - VK 3-162/10

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11
    Dieses Vorgehen stand jedoch im Widerspruch zu den Informationen, die den Bietern im Fragen- und Antwortkatalog gegeben worden waren, so dass diejenigen Bieter, die im Vertrauen auf die Antworten der Ag in einigen Umsetzungsquoten ganz offensichtlich nicht auskömmlich geboten hatten, da sie der Auffassung waren, stattdessen eine positive Erfüllungsprognose geliefert zu haben, sich zu Unrecht auf der dritten Wertungsstufe ausgeschlossen sahen (vgl. hierzu die Verfahren zu den Aktenzeichen VK 3-159/10, VK 3-162/10, VK 3-171/10, VK 3-156/10, VK 3-153/10).
  • VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

    Die Ag agierten widersprüchlich, indem sie ausweislich der Antwort 256 sowie der Rügeerwiderung vom 25. März 2011 einerseits auf Mengenangaben verzichtet hätten, dann aber im Parallelverfahren VK 3-25/11 wiederum mit Schriftsatz vom 18. März 2011 erklärt hätten, dass Mengenannahmen der Bieter nachvollziehbar sein müssten, was wiederum darauf schließen lasse, dass eine Mengenüberprüfung stattfinden solle.

    So liegt der Fall hier: Die hiesige ASt war Beigeladene in dem Parallelverfahren VK 3-25/11.

    Auf Seite 9 ihres Nachprüfungsantrags bezieht sich die ASt auf den Beschluss der erkennenden Vergabekammer nach § 115 Abs. 2 GWB in diesem Parallelverfahren und stellt fest, dass die Vergabekammer verschiedene, nunmehr von der ASt vorgebrachte Aspekte "mangels entsprechender Kenntnis und entsprechenden Vortrags der dortigen Verfahrensbeteiligten" in VK 3-25/11 nicht habe berücksichtigen können.

    Die ASt ignoriert, dass auch sie in VK 3-25/11 verfahrensbeteiligt war und dass es Sinn und Zweck der Beiladung entsprochen hätte, Aspekte einzubringen, die die ASt für entscheidungsrelevant hält, die aber bislang noch keine Erwähnung gefunden haben.

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